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   BFH, 12.02.1999 - I B 96/98   

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https://dejure.org/1999,5844
BFH, 12.02.1999 - I B 96/98 (https://dejure.org/1999,5844)
BFH, Entscheidung vom 12.02.1999 - I B 96/98 (https://dejure.org/1999,5844)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 1999 - I B 96/98 (https://dejure.org/1999,5844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Auslandstätigkeitserlaß - Schiff - Arbeitslohn - Rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - Darlegung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98

    Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
    Eine hierauf gestützte Aufklärungsrüge wird jedoch nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn u.a. angegeben wird, aus welchen Gründen sich eine weitere Beweiserhebung auch ohne entsprechenden Antrag aufgedrängt hat und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich durch sie voraussichtlich ergeben hätten (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1997 XI B 9/96, BFH/NV 1998, 53; vom 1. Juli 1998 IV B 113/97, BFH/NV 1998, 1510, 1511; vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, 55; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.1998 - VII B 282/97

    Voraussetzungen der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unvorhersehbare

    Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
    Eine verfahrensrechtlich unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nämlich nur dann vor, wenn das FG seinem Urteil einen Gesichtspunkt zugrunde gelegt hat, der zuvor von keinem Beteiligten in das Verfahren eingeführt worden war und in diesem Sinne "neu" ist (BFH-Beschlüsse vom 4. März 1998 X B 71/97, BFH/NV 1998, 1113; vom 23. April 1998 VII B 282/97, BFH/NV 1998, 1492, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.1994 - II B 70/94

    Grundgesetzliche Gewährleistung des Rechts auf Gehör - Parteiliche und

    Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
    Eines dahingehenden Vortrags bedürfte es aber schon deshalb, weil ohne ihn nicht ersichtlich ist, ob und inwieweit eine etwa durchzuführende Beweiserhebung zu einem abweichenden Prozeßausgang hätte führen können (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 1994 I B 245/93, BFH/NV 1995, 414).
  • BFH, 01.07.1998 - IV B 113/97

    Voraussetzungen einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
    Eine hierauf gestützte Aufklärungsrüge wird jedoch nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn u.a. angegeben wird, aus welchen Gründen sich eine weitere Beweiserhebung auch ohne entsprechenden Antrag aufgedrängt hat und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich durch sie voraussichtlich ergeben hätten (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1997 XI B 9/96, BFH/NV 1998, 53; vom 1. Juli 1998 IV B 113/97, BFH/NV 1998, 1510, 1511; vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, 55; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.1998 - X B 71/97

    Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Annahme des Finanzgerichts begünstigte

    Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
    Eine verfahrensrechtlich unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nämlich nur dann vor, wenn das FG seinem Urteil einen Gesichtspunkt zugrunde gelegt hat, der zuvor von keinem Beteiligten in das Verfahren eingeführt worden war und in diesem Sinne "neu" ist (BFH-Beschlüsse vom 4. März 1998 X B 71/97, BFH/NV 1998, 1113; vom 23. April 1998 VII B 282/97, BFH/NV 1998, 1492, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.1997 - XI B 9/96

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei genauer Bezeichnung des

    Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
    Eine hierauf gestützte Aufklärungsrüge wird jedoch nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn u.a. angegeben wird, aus welchen Gründen sich eine weitere Beweiserhebung auch ohne entsprechenden Antrag aufgedrängt hat und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich durch sie voraussichtlich ergeben hätten (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 1997 XI B 9/96, BFH/NV 1998, 53; vom 1. Juli 1998 IV B 113/97, BFH/NV 1998, 1510, 1511; vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, 55; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.1994 - I B 245/93

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Kenntnisnahme des Gerichtes von

    Auszug aus BFH, 12.02.1999 - I B 96/98
    Eines dahingehenden Vortrags bedürfte es aber schon deshalb, weil ohne ihn nicht ersichtlich ist, ob und inwieweit eine etwa durchzuführende Beweiserhebung zu einem abweichenden Prozeßausgang hätte führen können (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 1994 I B 245/93, BFH/NV 1995, 414).
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Wenn das FG gleichwohl die Klageabweisung auf den nach seiner Ansicht nicht genügend substantiierten Vortrag zum Abschluss des Konkursverfahrens betreffend die R-GmbH stützte, so handelte es sich hierbei weder um einen naheliegenden noch um einen in das Verfahren bereits eingeführten, sondern um einen neuen Gesichtspunkt, auf den die Vorinstanz den Kläger zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung hätte hinweisen müssen (vgl. die vorstehend zitierte Rechtsprechung sowie BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 1999 I B 96/98, BFH/NV 1999, 1218; in BFH/NV 1999, 1609).
  • BFH, 07.09.2001 - VI B 74/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör -

    Ein Beteiligter kann die Verletzung einer Pflicht zur Sachaufklärung insbesondere dann nicht mit Erfolg rügen, wenn er selbst durch missverständliche Äußerung dazu beigetragen hat, dass das FG den in Rede stehenden Punkt als geklärt ansehen durfte (BFH-Beschluss vom 12. Februar 1999 I B 96/98, BFH/NV 1999, 1218, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.1999 - I B 123/98

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Ein solcher Vortrag ist nach gefestigter Rechtsprechung des BFH Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör (Senatsbeschluß vom 12. Februar 1999 I B 96/98, BFH/NV 1999, 1218; BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093, 1096, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.1999 - I B 10/99

    Sachaufklärungspflicht; Rüge unterlassener Beweiserhebung

    Außerdem muss in diesem Fall vorgetragen werden, dass der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen Verfahren einen förmlichen Beweisantrag gestellt hat oder weshalb ihm dies nicht möglich war (Senatsurteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864, 866; Senatsbeschluss vom 2. Februar 1999 I B 40/98, BFH/NV 1999, 1105; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 38, m.w.N.) oder aus welchem Grund sich dem FG auch ohne Antrag eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse vom 20. August 1998 XI B 66/97, BFH/NV 1999, 478; vom 12. Februar 1999 I B 96/98, BFH/NV 1999, 1218, m.w.N.).
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